Qualitätsmanagement

Zur einheitlichen Bewertung der Prüfergebnisse haben sich der GKV-Spitzenverband, die Sozialhilfeträger und die Vertreter der Leistungserbringer für eine Bewertungssystematik nach Noten entschieden. Noten kennt jeder aus seiner eigenen Erfahrung. Jeder weiß, was eine „1“ bzw. ein „sehr gut“ oder eine “5“ bzw. ein „mangelhaft“ bedeutet. Die Basis für die Pflegenoten sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), der Qualitätsprüfung des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. sowie gleichwertige Prüfungen.

Diese Noten setzen sich aus Einzelbewertungen zusammen, die im Rahmen der gesetzlichen Überprüfung der Pflegedienste durch de Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) oder dem Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. übermittelt werden.